2. Werbungskosten absetzen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, können als Werbungskosten abgezogen werden, z. B.:

Für bestimmte Immobilien, z. B. in Sanierungsgebieten oder unter Denkmalschutz, können zusätzliche Sonderabschreibungen geltend gemacht werden.