FAQ

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen und regionalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Fantasiepreis“ oder „Schnäppchenpreis“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer. Der Immobilienverkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit enormen Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe professionell und angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Bei Anfragen per E-Mail, Telefon, über unsere Homepage oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. In diesem Fall sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Das hängt von vielen Faktoren ab (Lage, Zustand, Alter, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gerne erstellt Ihnen SaWo Immobilien ein Individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie. Für eine erste Einschätzung bzw. Marktwertanalyse, nutzen Sie unsere online Immobilienbewertung kostenlos und lassen Ihren Immobilienwert ermitteln.
Ja. Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Teilung der Maklerprovision und somit das neue Maklerrecht in Kraft. Somit müssen sich künftig Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen. Das neue Maklerecht gilt nicht für Gewerbeimmobilien.
Weitere Kosten entstehen für den Verkäufer nur, wenn im Grundbuch noch Löschungen vorgenommen werden müssen (Grundschuld, eingetragenes Wohnrecht etc.). Beispiel:  wird eine Grundschuld über 200.000,- € gelöscht, so fallen etwa 500,- an Notar- und Grundbuchkosten an.
In der Regel stellt der Makler alle relevanten Daten und Informationen zusammen, hieraus erstellt der Notar den Kaufvertrag. Dort sind auch Vereinbarungen wie zum Beispiel Auszug und Einzug, die Übernahme von Gerätschaften usw. geregelt. Ein Entwurf wird dann an Käufer, Verkäufer und zur Gegenprüfung an den bearbeitenden Makler gesendet. Finden alle Angaben und sonstigen besprochenen Regelungen die Zustimmung der Beteiligten, erfolgt der Notartermin. Verkäufer und Käufer sollten persönlich anwesend sein oder können sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den gesamten Vertrag den Anwesenden vorzulesen. Der Käufer hat das Recht, einen Notar seines Vertrauens auszuwählen, im Gegenzug muss er die Kosten des Notarvertrags (ca. 1,5 % des Kaufpreises) übernehmen.
Nach einer erfolgreichen Immobilienvermittlung wird die Courtage des Maklers fällig. Dies ist dann der fall, wenn z.B nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar oder nach Abschluss des Mietvertrags. Die Maklercourtage liegt in der Regel bei 3,57% des beurkundeten Verkaufspreises der Immobilien.
Ja! Wir bieten unseren Kunden zusammen mit Ihrer Wunsch-Immobilie Finanzierungsmöglichkeiten an. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken, sind wir dafür qualifiziert Ihnen den Kauf Ihrer Immobilie zu ermöglichen.