Für Vermieter ist eine Mieterhöhung ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie zu sichern. Doch gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten stellt sich schnell die Frage: Was ist rechtlich erlaubt und wie geht man richtig vor?
Eine Mieterhöhung ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die häufigsten Gründe sind:
Wenn die Miete an das örtliche Mietniveau angepasst werden soll, muss der Vermieter die Vergleichsmiete belegen. Das geschieht in der Regel über:
Wichtig: Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen – in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 %.
Nach einer Modernisierung darf die Miete ebenfalls steigen. Der Vermieter kann 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen. Dazu zählen z. B.:
Achtung: Instandhaltungen (also Reparaturen) dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen – per Brief, nicht per E-Mail. Sie muss gut begründet sein, z. B. mit einem Verweis auf den Mietspiegel. Zudem gilt eine Zustimmungsfrist von 2 Monaten, in der der Mieter Zeit hat, zu prüfen und ggf. zuzustimmen.
Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Das kommt jedoch selten vor, da viele Mieter nach rechtmäßiger Prüfung zustimmen.
Eine Mieterhöhung ist ein sensibles Thema, das Fingerspitzengefühl und rechtliches Wissen erfordert. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und transparent kommuniziert, schützt sich vor Konflikten – und sorgt für eine langfristig stabile Vermietung.