Das Erben von Immobilien ist oft mit Emotionen verbunden – und leider auch mit finanziellen und steuerlichen Fragen. Die Erbschaftsteuerklassen spielen hierbei eine entscheidende Rolle, denn sie bestimmen, wie viel Steuer auf die geerbte Immobilie anfällt. Wer die Regeln kennt, kann jedoch frühzeitig planen und die Steuerlast reduzieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die Erbschaftsteuerklassen sind, wie sie bei Immobilien greifen und welche Freibeträge und Steuersätze gelten.


1. Was sind Erbschaftsteuerklassen?

Die Erbschaftsteuerklassen regeln, wie nah der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist. Je näher die Beziehung, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer die Steuersätze. Es gibt drei Steuerklassen:

Steuerklasse I:

Steuerklasse II:

Steuerklasse III:


2. Steuersätze bei der Erbschaftsteuer

Die Steuersätze steigen mit dem Wert des geerbten Vermögens und der Steuerklasse:

Steuerklasse I (z. B. Ehepartner, Kinder):

Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Nichten):

Steuerklasse III (Lebensgefährten, Fremde):


3. Immobilienerbschaften und Freibeträge

Selbstgenutzte Immobilien:

Immobilien, die von Ehepartnern oder Kindern geerbt werden und weiterhin selbst genutzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Vermietete Immobilien:

Für vermietete Immobilien gelten keine Steuerbefreiungen. Der Verkehrswert wird besteuert, jedoch mit einem Abschlag von 10 %.

Unbebaute Grundstücke:

Auch unbebaute Grundstücke gehören zum Erbe und werden mit ihrem Bodenrichtwert angesetzt.


4. Beispiele für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Immobilien

Beispiel 1:
Ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 600.000 €.

Beispiel 2:
Ein Geschwisterteil erbt eine Immobilie im Wert von 600.000 €.


5. Wie lässt sich die Erbschaftsteuer minimieren?

  1. Schenkungen zu Lebzeiten:
    • Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. Eine Immobilie kann so schrittweise steuerfrei übertragen werden.
  2. Nutzung von Steuerbefreiungen:
    • Selbstgenutzte Immobilien sind steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
  3. Vorbereitung durch Bewertung:
    • Eine unabhängige Immobilienbewertung kann helfen, den Verkehrswert korrekt festzulegen und unrealistisch hohe Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
  4. Beratung durch Experten:
    • Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, individuelle Lösungen zu finden, um die Steuerlast zu reduzieren.

Fazit: Die richtige Planung macht den Unterschied

Die Erbschaftsteuerklassen und Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle bei Immobilienerbschaften. Mit einer durchdachten Planung und frühzeitigen Maßnahmen können Erben erhebliche Steuerlasten vermeiden. Wer die Freibeträge geschickt nutzt und sich über Befreiungen informiert, kann den finanziellen Druck reduzieren und das geerbte Vermögen optimal sichern.

Haben Sie Fragen zur Erbschaftsteuer oder benötigen Sie Unterstützung bei der Bewertung und Übertragung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!