Das Erben von Immobilien ist oft mit Emotionen verbunden – und leider auch mit finanziellen und steuerlichen Fragen. Die Erbschaftsteuerklassen spielen hierbei eine entscheidende Rolle, denn sie bestimmen, wie viel Steuer auf die geerbte Immobilie anfällt. Wer die Regeln kennt, kann jedoch frühzeitig planen und die Steuerlast reduzieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die Erbschaftsteuerklassen sind, wie sie bei Immobilien greifen und welche Freibeträge und Steuersätze gelten.
1. Was sind Erbschaftsteuerklassen?
Die Erbschaftsteuerklassen regeln, wie nah der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist. Je näher die Beziehung, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer die Steuersätze. Es gibt drei Steuerklassen:
Steuerklasse I:
- Beteiligte: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel (wenn die Eltern verstorben sind), Eltern und Großeltern (bei Erbschaften).
- Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € pro Kind
- Enkel: 200.000 €
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
Steuerklasse II:
- Beteiligte: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner.
- Freibeträge:
Steuerklasse III:
- Beteiligte: Alle anderen, z. B. Lebensgefährten (ohne eingetragene Partnerschaft) oder entfernte Verwandte.
- Freibeträge:
2. Steuersätze bei der Erbschaftsteuer
Die Steuersätze steigen mit dem Wert des geerbten Vermögens und der Steuerklasse:
Steuerklasse I (z. B. Ehepartner, Kinder):
- Bis 75.000 €: 7 %
- Bis 300.000 €: 11 %
- Bis 600.000 €: 15 %
- Bis 6.000.000 €: 19 %
- Höchstsatz über 26.000.000 €: 30 %
Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Nichten):
- Bis 75.000 €: 15 %
- Bis 300.000 €: 20 %
- Bis 600.000 €: 25 %
- Bis 6.000.000 €: 30 %
- Höchstsatz über 26.000.000 €: 43 %
Steuerklasse III (Lebensgefährten, Fremde):
- Bis 75.000 €: 30 %
- Bis 300.000 €: 30 %
- Bis 600.000 €: 30 %
- Bis 6.000.000 €: 50 %
- Höchstsatz über 26.000.000 €: 50 %
3. Immobilienerbschaften und Freibeträge
Selbstgenutzte Immobilien:
Immobilien, die von Ehepartnern oder Kindern geerbt werden und weiterhin selbst genutzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:
Die Immobilie bleibt steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt wird.
- Kinder:
Steuerfreiheit gilt für Wohnflächen bis 200 m², wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird. Für Flächen darüber hinaus fällt Erbschaftsteuer an.
Vermietete Immobilien:
Für vermietete Immobilien gelten keine Steuerbefreiungen. Der Verkehrswert wird besteuert, jedoch mit einem Abschlag von 10 %.
Unbebaute Grundstücke:
Auch unbebaute Grundstücke gehören zum Erbe und werden mit ihrem Bodenrichtwert angesetzt.
4. Beispiele für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Immobilien
Beispiel 1:
Ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 600.000 €.
- Freibetrag: 400.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 200.000 €
- Steuersatz (11 % bei Steuerklasse I): 200.000 € × 11 % = 22.000 € Erbschaftsteuer
Beispiel 2:
Ein Geschwisterteil erbt eine Immobilie im Wert von 600.000 €.
- Freibetrag: 20.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 580.000 €
- Steuersatz (25 % bei Steuerklasse II): 580.000 € × 25 % = 145.000 € Erbschaftsteuer
5. Wie lässt sich die Erbschaftsteuer minimieren?
- Schenkungen zu Lebzeiten:
- Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. Eine Immobilie kann so schrittweise steuerfrei übertragen werden.
- Nutzung von Steuerbefreiungen:
- Selbstgenutzte Immobilien sind steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Vorbereitung durch Bewertung:
- Eine unabhängige Immobilienbewertung kann helfen, den Verkehrswert korrekt festzulegen und unrealistisch hohe Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
- Beratung durch Experten:
- Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, individuelle Lösungen zu finden, um die Steuerlast zu reduzieren.
Fazit: Die richtige Planung macht den Unterschied
Die Erbschaftsteuerklassen und Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle bei Immobilienerbschaften. Mit einer durchdachten Planung und frühzeitigen Maßnahmen können Erben erhebliche Steuerlasten vermeiden. Wer die Freibeträge geschickt nutzt und sich über Befreiungen informiert, kann den finanziellen Druck reduzieren und das geerbte Vermögen optimal sichern.
Haben Sie Fragen zur Erbschaftsteuer oder benötigen Sie Unterstützung bei der Bewertung und Übertragung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!