Verkehrswert: So wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt!

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Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert einer Immobilie bezeichnet den Wert, den die Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller gegebenen Umstände erzielen kann. Nach Paragraph 194 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Begriff Verkehrswert folgendermaßen definiert: 

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wofür wird der Verkehrswert benötigt ?

Die Verkehrswertermittlung einer Immobilie kann aus den verschiedensten Gründen erfolgen. Wenn Sie beispielsweise vorhaben, Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Grundstück zu verkaufen, ist es von Vorteil den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Denn der Verkehrswert bildet bei der Festlegung des Verkaufspreises bzw. Angebotspreises eine der wichtigsten Grundlagen. Wird der Verkehrswert von offizieller Seite gefordert – bei einer Erbschaft, Scheidung, Steuererhebung oder Zwangsversteigerung- ist es notwendig, diesen von einem Gutachter ermitteln zu lassen. Aber auch im Falle der Beleihung einer Immobilie zu Finanzierungszwecken oder in Versicherungsangelegenheiten ist die Ermittlung des Verkehrswertes unumgänglich.

Was ist ein Verkehrswertgutachten für Immobilien?

Das Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, bestimmt den Preis, den eine Immobilie unter den aktuellen Marktgegebenheiten erzielen kann. Da sich die Ermittlung des Verkehrswerts immer auf einen Stichtag bezieht, handelt es sich beim Verkehrswert um einen variablen Wert. Für das Verkehrswertgutachten dienen unter anderem die Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte als wichtige Grundlage. Bei der Bewertung von Immobilien gibt es verschiedene Formen von Wertgutachten, unterschieden wird zwischen dem Kurzgutachten und dem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt.