Was ist mein Haus wert? – Verkehrswert und Hauswert ermitteln

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Den Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den Wert eines Hauses, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller gegebenen Umstände und im Rahmen der aktuellen Verhältnisse auf dem Markt erzielbar wäre.

Wer ein Haus verkaufen möchte, muss zunächst dessen Wert bestimmen. Eine einfach Schätzungen des Preises „Nach Gefühl“ reicht hier meist nicht aus. Für eine Präzise und fachgerechte Wertbestimmung hat die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Bewertungsverfahren definiert.

Doch wer darf ein Haus bewerten? Wann reicht eine kostenlose Immobilienbewertung aus und wann benötigt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Hausbewertung wird in der Regel auf Wunsch, des Immobilienbesitzers während seiner Wohnmarktanalyse, meist aufgrund eines Verkaufs, durch einen Immobilienmakler, Gutachter oder Sachverständigen ermittelt. Ein Verkehrswert, der gerichtlich anerkannt sein muss, darf nur voneinem geprüften Gutachter berechnet werden. Gerichtlich anerkannte Verkehrswertgutachten sind beispielsweise bei gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich einer Erbschaft oder Scheidung erforderlich.

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, reicht in der Regel ein Kurzgutachten bzw. eine kostenlose Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler.